"Jede Kita braucht ein eigenes Schutzkonzept!"


Dies ist im Bundeskinderschutzgesetz festgeschrieben. Das Bistum Mainz hat sein bisheriges Schutzkonzept für alle katholischen Kitas überarbeitet und ergänzt.

Wir möchten Sie über das Schutzkonzept informieren. Beim Schutzkonzept geht es um den Kinderschutz, das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Ziel ist es, Kinder vor Gefahren und Übergriffen zu schützen.

 

Das Schutzkonzept ist zu verstehen wie ein "Frühwarnsystem", bei dem feste Abläufe und Handlungsschritte für Mitarbeiter klar festgelegt und verbindlich einzuhalten sind. Es muss Anwendung finden bei Verdacht auf grenz-überschreitendem Verhalten von Kindern oder von Erwachsenen oder bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung, um diesem frühzeitig entgegenzuwirken und die Gefahr für das Kindes abzuwenden.

 

Der Schutz des Kindeswohls ist ein wichtiger Bestandteil unseres Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages. Dabei geht es um eine Kultur der Achtsamkeit, des Hinschauens, des gegenseitigen Reflektierens und um sensibel zu sein für die Belange der Kinder.

 

Es geht darum, die Rechte von Kindern zu sichern und zu gewährleisten und um den Schutz vor Gewalt. Dabei sind die Beteiligungsrechte der Kinder, das Beschwerdemanagement der Kinder und das sexualpädagogische Konzept Teil des Schutzkonzeptes.

 

Wir arbeiten seit einigen Jahren schon intensiv an den Kinderrechten, haben das Beschwerdemanagement der Kinder (und der Erwachsenen) entwickelt und setzen uns mit den Beteiligungsrechten der Kinder auseinander, um diese festzuschreiben. Beteiligungsprozesse stärken die Kinder und schützen sie damit eher vor übergriffigem Verhatlen (Kinder stark machen, Nein sagen zu dürfen, ihre Rechte zu kennen . . .).

 

Jede Einrichtung ist weiterhin aufgefordert, Verhaltensregeln festzulegen und diese zu dokumentieren. Wir haben uns damit auseinandergesetzt und diese Regeln im Eingangsbereich unserer Einrichtung ausgehängt.

 

Wenn Eltern einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, gibt es auch für sie Unterstütung und Ansprech-partner: Leitung, stellvertretende Leitung, Träger oder auch unabhängige Ansprechpersonen des Bistums Mainz.  Auch dazu gibt es zwei Aushänge, auf denen die Namen und Telefonnummern vermerkt sind:

"Vermuten Sie eine Kindeswohlgefährdung?" und "Unabhängige Ansprechpersonen".

Auch alle Erzieherinnen stehen jederzeit als erste Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

Außer dem Schutzkonzept benötigt jede Einrichtung noch zwei weitere Konzepte:

- Sexualpädagogisches Konzept zum professionellen Umgang mit kindlicher Sexualität im Kita-Alltag

- Institutionelles Schutzkonzept: dieses nimmt den Schutz der Kinder vor jeder Form von Gewalt in den Blick.

 

Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!